Gottesdienste starten wieder ...

Am Samstag, 9. Mai 2020 um 18.30 Uhr findet in der Seelsorgeeinheit wieder die erste Eucharistiefeier statt - wenn auch unter strengen Auflagen. Im folgenden Artikel können Sie sich über diese Auflagen informieren.

„Die Eucharistie ist Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens.“ Mit diesem Satz fasste das 2. Vatikanische Konzil die Bedeutung der Eucharistie für das gemeindliche Leben zusammen. So traf die Kirchen das Verbot von gottesdienstlichen Versammlungen im Rahmen der Schutzverordnungen in ihrem Selbstverständnis besonders hart.
Umso dankbarer sind wir nun, dass mit Erlass der Landesregierung vom 29. April 2020 wieder Gottesdienste möglich sind. Diese finden jedoch unter strengen Auflagen statt – diese zu akzeptieren, sehe ich als Beitrag der Kirchengemeinden zur Bekämpfung der Pandemie-Verbreitung.
Diese Auflagen wurden von Seiten des Erzbischofs für die Erzdiözese Freiburg unter Zusammenarbeit mit der Landesregierung Baden-Württemberg in einer entsprechenden Instruktion am 4. Mai 2020 in Kraft gesetzt.
 
Folgende Auflagen gelten ab sofort für alle gottesdienstliche Versammlungen (Eucharistiefeier, Wort-Gottes-Feier, Andachten, Rosenkranzgebet etc.) in der Seelsorgeeinheit:
 
Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt. Die Höchstzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze im Gottesdienstraum unter Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von 2 Metern pro Mitfeierndem nach allen Seiten.
Die Sitzplätze sind entsprechend gekennzeichnet. Familien und Ehepaare dürfen zusammensitzen, zählen jedoch dennoch pro Kopf auf die Gesamtzahl der Mitfeiernden.
Ein Ordnerdienst regelt bei jedem Gottesdienst den Einlass. Durch Verteilung von Platzkarten wird dabei gewährleistet, dass die Höchstzahl der zugelassenen Mitfeiernden nicht überschritten wird. Der Ordnerdienst übt dabei das Hausrecht aus.
Für die einzelnen Kirchen unserer SE ergeben sich unter diesen Vorgaben folgende Maximalzahlen:
 
Grünsfeld 90
Krensheim 33
Kützbrunn 30
Oberwittighausen 20
Paimar 24
Poppenhausen 22
Unterwittighausen 36
Vilchband 34
Zimmern 26
 
Die Achatiuskapelle ist unter diesen Vorgaben für gottesdienstliche Feiern leider zu klein.
 
Da jede Kirche baulich verschieden ist, achten Sie vor Ort auf entsprechende Beschilderung.
Alle Mitfeiernden haben zwingend einen Mundschutz zu tragen. Bitte bringen Sie eigenen Masken mit!
Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion ist an den Ein- und Ausgängen der Kirchen bereitgestellt.
In allen Gottesdiensten wird auf den gemeinsamen Gesang verzichtet. Instrumentalmusik durch die Orgel bzw. einer Band ist möglich. Einzelne Gesangssolisten dürfen ebenfalls den Gottesdienst bereichern.
Die Kollekte erfolgt am Ende des Gottesdienstes durch am Ausgang aufgestellte Körbchen.
Zum ggf. Mitlesen von Gebetstexten bringen Sie bitte das eigene Gotteslob mit. Die Gesangbücher, die in den Kirchen ausliegen, wurden vorerst entfernt.
Auf Weihwasser sowie Friedensgruß per Handschlag wird weiterhin verzichtet.
Der Kommunionempfang erfolgt wenn möglich unter Einhaltung des Mindestabstands. Direkt vor der Kommunionspendung desinfiziert sich der Kommunionspender die Hände. Auf die Praxis der Mundkommunion wird verzichtet.
Menschen mit entsprechenden Krankheitssymptomen ist eine Mitfeier der Gottesdienste nicht möglich.
 
Die in den letzten zwei Monaten nicht gelesenen Intentionen werden von Seiten des Pfarrbüros auf die kommenden Gottesdienste verteilt.
Da Taufen und Hochzeiten in ihrem Ablauf besondere Elemente vorsehen, ist eine Feier unter den oben genannten Vorgaben möglich, bedarf jedoch einer guten Einzelabsprache. Nehmen Sie hierzu bitte mit Pfarrer Störr Kontakt auf.
Beerdigungen auf dem Friedhof sind bis zu einer Höchstzahl von 50 Teilnehmern möglich. Ein evtl. stattfindendes Seelenamt unterliegt den Vorgaben für die einzelnen Gottesdienstorte. Die Feier eines kleinen Wortgottesdienstes an der Trauerhalle ist möglich.
 
 
Prävention
Prävention in der Seelsorgeeinheit Grünsfeld-Wittighausen
Meldungen der Erzdiözese
Radio Vatikan