
"Das, was wir Tod nennen, ist in Wahrheit der Anfang des Lebens." Thomas Carlyle
Auch wenn uns der christliche Glaube die konkrete Hoffnung schenkt, nach unserem Tod in Gottes Ewigkeit hineingehen zu können, so ist der Moment, wo wir von einen Menschen Abschied nehmen müssen, ein schmerzhafter Augenblick. Der Tod eines Menschen wirft in der Regel bei den Hinterbliebenen viele Fragen auf, hinzu kommt das tiefe Gefühl des Verlustes und der Trauer.
Neben all diesen Empfindungen sind nun allerdings auch viele organisatorische Dinge zu klären, wobei Ihnen folgender Leitfaden eine Hilfe sein soll.
- Ist der nahe Tod eines Menschen absehbar, besteht die Möglichkeit, einen Priester zu rufen, der das Sakrament der Krankensalbung als Versehgang spendet. Es ist die Zusage an den Sterbenden, dass ihn Gott auch auf der letzten Wegstrecke hinein in seine Ewigkeit begleiten und stärken wird. Auch nach dem Tod eines Menschen kann der Priester mit der Trauerfamilie am Totenbett das Sterbegebet sprechen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Pfarrbüro Grünsfeld oder an Pfarrer Störr.
- Nach Eintreten des Todes muss ein Arzt (möglichst der Hausarzt) durch die Angehörigen verständigt werden, um den Tod amtsärztlich zu bestätigen.
- Der Leichnam wird danach vom Bestatter, den sich die Angehörigen frei aussuchen können, abgeholt und für die Trauerfeier vorbereitet.
- Der Bestatter nimmt dann Kontakt mit dem Pfarrbüro Grünsfeld auf und klärt den Termin für die Beerdigung ab. Die Feier der Beerdigung wird in der Regel von Pfarrer Störr übernommen. Sollten Sie jedoch persönlichen Bezug zu einem anderen Seelsorger haben, kann selbstverständlich auch dieser den Dienst in unserer Seelsorgeeinheit übernehmen.
- In den Tagen vor der Beerdigung findet das Trauergespräch mit dem jeweiligen Seelsorger statt. Dieser wird Sie bzgl. eines Termins kontaktieren. Dieses Treffen dient dazu, über den Verstorbenen ins Gespräch zu kommen sowie miteinander den konkreten Ablauf des Gottesdienstes zu besprechen. Dabei ist es den Angehörigen möglich, sich durch Lied- und Textwünsche oder andere Gestaltungselemente miteinzubringen.
- Es ist eine gute Tradition, sich der Verstorbenen auch regelmässig in unseren Gemeindegottesdiensten zu erinnern. Hierzu können in den jeweiligen Pfarrbüros Messintentionen aufgegeben werden. Pro Messintention wird in der Erzdiözese Freiburg eine Betrag von 5 Euro erhoben.




