Corona-Lockerungen für die Gottesdienste

17.06.2020 |

Auch im Bereich der Gottesdienste kommt es langsam, aber sicher zu einzelnen Lockerungen. Diese betreffen den Bereich:
 
Mund-Nasen-Schutz
Ab sofort ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während dem Gottesdienst nur noch zwingend notwendig beim Betreten der Gottesdienstortes, dem Kommuniongang sowie dem Verlassen des Gottesdienstortes. Da ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird, kann vom zwingenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes am Sitzplatz abgesehen werden. Für Risikogruppen besteht aber die Empfehlung - auch von Seiten des Bistums - zur Verwendung dieser Schutzmöglichkeit.
 
Teilnehmer bei Beerdigungen
Bei Trauerfeiern auf dem Friedhof dürfen wieder bis zu 100 Personen teilnehmen. Auch hier gilt die Bitte um Einhaltung der üblichen Abstandregeln sowie die Empfehlung zum Mund-Nasen-Schutz.
 
Prävention
Prävention in der Seelsorgeeinheit Grünsfeld-Wittighausen
Meldungen der Erzdiözese
Radio Vatikan