Kontaktnachverfolgung in den Gottesdiensten
Die steigenden Corona-Zahlen im Land machen neue Verordnungen und Maßnahmen nötig.
Gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums und der Erzdiözese erfolgt bei Überschreitung des Inzidenz-Quotienten von 35 ab sofort eine namentliche Erfassung bei allen gottesdienstlichen Feiern. Dies betrifft Gottesdienste sowohl in der Kirche wie auch im Freien.
Erfasst werden durch den Ordnerdienst am Eingang Name, Vorname sowie Adresse bzw. Telefon-Nr. der einzelnen Gottesdienstbesucher. Die Erfassung unterliegt der strengen Datenschutzverordnung der Diözese und wird allein für den Zweck einer notwenigen Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt angelegt.
Die Gottesdienstteilnehmer sind nicht zur Datenangabe verpflichtet, jedoch ist eine Teilnahme an den Gottesdiensten ohne die namentliche Erfassung nicht möglich. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme!
Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der Corona-Verordnung für Gottesdienste.
Verantwortliche Stelle:
Verantwortliche Stelle:
Röm.-Kath. Kirchengemeinde Grünsfeld-Wittighausen
Hauptstr. 25
97947 Grünsfeld
pfarramt@kath-kirche-gruensfeld.de
Hauptstr. 25
97947 Grünsfeld
pfarramt@kath-kirche-gruensfeld.de
Unser Datenschutzbeauftragte Christian Weinmann ist erreichbar unter: christian.weinmann@ordinariat-freiburg.de
Zu Zwecken der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde erheben und speichern wir folgende Daten der Gottesdienstteilnehmer*innen:
• Name und Vorname,
• Datum des Gottesdienstes
• Telefonnummer oder Adresse
• Name und Vorname,
• Datum des Gottesdienstes
• Telefonnummer oder Adresse
Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Absatz 1 Buchstabe d) des kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) i.V.m. sowie § 2 der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15. Oktober 2020.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden oder Ortspolizeibehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.
Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben durch den Verantwortlichen nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, können Sie leider nicht am Gottesdienst teilnehmen.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden oder Ortspolizeibehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.
Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben durch den Verantwortlichen nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, können Sie leider nicht am Gottesdienst teilnehmen.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach dem KDG folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim katholischen Datenschutzzentrum, Domplatz 3, Frankfurt/M., info@kdsz-ffm.de zu.




